...Das war mir schon klar, dass "selbstverantwortetes Urteil" eine Tautologie ist, aber ich hoffte, so einem Miss-verständnis zuvorzukommen, dem Sie dann doch nicht entgangen sind: Wenn ich "nach meinem Urteil" hand-le, dann ist das so ziemlich das Gegenteil von "tun, wozu ich Lust habe". Das Urteil setzt eben das Erwägen von Gründen voraus. Ob ich Lust habe oder nicht, ist kein gültiger Grund. Wenn sich mein Urteil mit dem trifft, "wozu ich sowieso grade Lust habe", dann ist das ein reiner Zufall und fügt dem Urteil nichts hinzu.
aus e. online-Forum, 20. 10. 07
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