siehe Anmerkung unten
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Kant, Einleitung in die Kritik der Urteilskraft [1. Fassung], Werke (Weischedel ed.), Bd. 10, Frankfurt/M., 1977, S. 9
Nota.
Kant teilt, wie es Gang und Gäbe war, die Wissenschaften nach den Unterschieden ihrer Gegenstände ein, so als ob diese der Wissenschaft gegeben und nicht von ihr erst gesetzt würden. So wie er haben vor ihm Vico und nach ihm Dilthey den Unterschied zwischen Natur- und Geisteswissenschaften beschrieben. Da er aber die Sitten (nicht, wie sie sind, sondern wie sie sein sollten) schlechterdings dem Reich der Freiheit zuordnet, schließt er die (stets individualisierende) Erfahrung aus und macht sie zum Gegenstand reiner Gesetzgebung.
Das ist bloß Philologie; aber philosophisch erheblich ist sein Argument: dass nämlich "Freiheit schlechterdings kein Gegenstand der Erfahrung sein kann". Das hat neuere Neurophysiologen nicht abgehalten, einige ihrer Befunde als Beweise gegen 'das transzendentale Ich' und gegen die transzendentale Freiheit aufzufassen. Wenn sie schon von Kant nur 'Stellen' kennen, sollten es wenigstens die richtigen sein.
JE
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