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Mein Vermögen ist eins: alles, was ich kann. Ob
es phylogenetisch oder ontogenetisch bedingt ist, ob es mir angestammt
wurde oder ob ich es spontan und individuell erworben habe, merkt man
ihm selbst nicht an.
Verschieden
sind die Gegenstände, auf die ich es anwende, und verschieden wohl auch
die Weisen der Anwen- dung.* Ähnliche Anwendungsweisen schaffen
Ähnlichkeiten zwischen Gegenständen, die ich so zu Klassen zu-
sammenfassen kann.
Bin
ich soweit einmal gekommen, mag es aussehen, als sei mein Vermögen
selbst in Klassen unterschieden. Namentlich in ein Erkenntnisvermögen,
durch das ich mit Hilfe von Begriffen an den Gegenständen meine Zwecke
realisiere, und eine zweckfreie Anwendung, die 'ohne Interesse gefällt'.
Letztere fasse ich auf als mein ästhetisches Vermögen. Ob und wie das eine oder das andere in Anspruch genommen wurde, lässt sich immer erst am einzelnen Fall und nachträglich unterscheiden.
3. 4. 16
Nachtrag. - Es sieht nun prima facie aus, als würde mein Vermögen 'bestimmt' von dem Gegenstand, auf den es stößt. Doch dann müsste der Gegenstand an sich bestimmt sein. Ist er aber an sich bestimmt, ist er eo ipso nicht für mich bestimmt noch für mein Vermögen. Mein Vermögen kann, so wahr es meines ist, nur von mir als dieses oder jenes bestimmt werden, nämlich durch die Absicht, die ich jeweils fasse.
Die allgemeinste - erste, grundlegende - Bestimmung meines Vermögens ist es, durch Absicht real zu werden. In- sofern ist es, vor aller weiteren Bestimmung, Einbildungskraft.
Indes - bevor das Ich einbilden kann, muss es gefühlt haben. Ein Wortspieler möcht sagen: Gefühl ist der Grund-, Einbilden ist das -vermögen.
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*) Was unterscheidet die Weisen der Anwendung? Die Absichten.
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