Montag, 5. September 2016

Wenn Freiheit möglich sein soll...


 Rainer Sturm, pixelio.de 

Wenn Freiheit möglich sein soll, dann muß ein Objektives vor-gegeben sein. Denn wenn nicht, woran sollte sich meine Wahl entscheiden? Wenn ein Urteil möglich sein soll, dann muß es Gründe finden können.

Denn wenn ich die Resultate meiner Wahlakte nur untereinander vergleichen könnte, dann wären sie alle gleich-gültig; d.h. ob ich so oder so wählte, wäre in letzter [!] Instanz ohne Bedeutung. Aber dann gäbe es keine Wahl. (Es wäre nicht einmal Dieses oder Jenes dauerhaft zu unterscheiden.)

Soll ich wählen können, d.h. will ich frei sein, so muß ich meiner Willkür einen Entscheidungsgrund voraus-setzen, an dem die Resultate meiner Wahl sich sollen bewähren können, und als allem Handeln vorausgesetzt, nenne ich diesen Grund objektiv (oder absolut). Und je nachdem, auf welchem 'Feld' meiner Handlungsmöglich-keiten ich diesen Grund herbeiziehe, heißt er das Wahre, das Gute oder das Schöne.

Aber ob ich frei sein will, muß ich schon selber wissen. Und ob ich es bin, kann sich nur actu erweisen: wenn und indem ich wirklich wähle. Darum ist auch das Objektive, das ich meinem Handeln als Bestimmunsgrund voraussetze, immer nur actu gegeben: wenn und indem ich wirklich wähle. Hernach kann ich mich seiner gewissermaßen nur noch "erinnern" - als an ein "Bild" (das ich dann allerdings später "erraten" darf).

Freiheit ist keine Tatsache, sondern eine problematische Projektion, die sich jedesmal neu bewähren muß - sofern sie soll. Aber so ist auch das Objektive. 'Sinn' ist eine Petitio principii. 

aus e. Notizbuch, 4. 12. 94



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen