Rainer Sturm, pixelio.de
...muß ein Objektives vorausgesetzt werden - als
problematische Projektion.
Wenn
Freiheit möglich sein soll, dann muß ein Objektives vor-gegeben sein. Denn wenn
nicht, woran sollte sich meine Wahl entscheiden? Wenn ein Urteil möglich sein
soll, dann muß es Gründe
finden können.
Denn
wenn ich die Resultate meiner Wahlakte nur untereinander vergleichen könnte,
dann wären sie alle gleich-gültig;
d.h. ob ich so oder so wählte, wäre in letzter [!] Instanz ohne Bedeutung. Aber
dann gäbe es keine Wahl. (Es wäre nicht einmal Dieses oder Jenes dauerhaft zu
unterscheiden.)
Soll
ich wählen können, d.h. will ich frei sein, so muß ich meiner Willkür einen Entscheidungsgrund voraussetzen,
an dem die Resultate meiner Wahl sich sollen bewähren können, und als allem
Handeln vorausgesetzt, nenne ich diesen Grund objektiv (oder absolut). Und je
nachdem, auf welchem 'Feld' meiner Handlungsmöglichkeiten ich diesen
Grund herbeiziehe, heißt er das Wahre, das Gute oder das Schöne.
Aber
ob ich frei sein will, muß ich schon selber wissen. Und ob ich es bin, kann
sich nur actu erweisen: wenn und indem ich wirklich wähle. Darum ist auch das
Objektive, das ich meinem Handeln als Bestimmunsgrund voraussetze, immer nur
actu gegeben: wenn und indem ich wirklich wähle. Hernach kann ich mich seiner
gewissermaßen nur noch "erinnern" - als an ein "Bild" (das ich
dann allerdings später "erraten" darf).
Freiheit ist keine Tatsache, sondern
eine problematische Projektion, die sich jedesmal neu bewähren muß - sofern
sie soll. Aber so ist auch das Objektive. 'Sinn' ist eine Petitio principii.
aus e. Notizbuch, 4. 12. 94
aus e. Notizbuch, 4. 12. 94
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