Günter Havlena / pixelio.de
Das Ich ist (log.) der Ort des Geltens; nur für ein Ich "gilt" etwas: nämlich für ein solches Lebendiges, das ja sagen kann, seit es nein sagen kann; das also urteilen kann, ob etwas sein 'soll' oder nicht. Um dies zu tun, muss es 'die Geltung' als solche sich selbst als "gegeben" voraussetzen: als den (Urteils-) Grund, auf den es sich 'bezieht' (beruft, rechtfertigt...). Ich ist der Ort des Geltens, "an dem" das Gelten "stattfindet". Die Geltung kommt ergo "von außen"
7. 6. 92
Es ist immer ein empirisches Individuum, das handelnd urteilt. Die kritische Philosophie belehrt es darüber, dass nicht nur seine Urteile, sondern schon seine Urteilsgründe 'letzten Endes' selbst-gemacht sind. Die elementare Erfahrung des modernen Menschen ist jedoch die Ungewissheit seiner-selbst. Ungewissheit, Kontingenz nicht erst seiner Urteile, sondern allein schon seines Merkens. Wenn seine Urteile ihm gestatten sollen, sein Leben in einer offenen, unbegrenzten Welt zu führen, dann will (und muss) es seiner Gründe gewiss sein. Wenn es auf seine Urteile vertrauen will, dann muss sich das empirische Selbst sich-selbst als ein Ich voraussetzen. Das Ich 'setzt' sich nicht nur; es 'setzt sich' sich-selbst 'voraus'. (vgl. WL 1805, S. 86ff.)
2004
Merke: Transzendentalphilosophisch ist das der Ursprung des Absoluten Ich. Mentalitätsgeschichtlich ist das der Grund für die Vorstellung von einem Absoluten (Wahren, Unbedingten) überhaupt.
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