Montag, 15. April 2019

Der dingliche Schein stammt aus der Unbegreiflichkeit der Freiheit.


Das erste Handeln geschieht aus Freiheit, es ist ein Handeln auf Etwas, aber es geschieht noch ohne Bewusstsein, weil es selbst Bedingung der Bewusstwerdung ist. Erst in der nachträglichen Reflexion kann es zum Gegenstand des Bewusstseins werden; ursprünglich liegt die Freiheit aber im Dunkeln: mit der freien Handlung auch das Etwas. Darum scheint es gegeben.

Da Fichte aber einmal den Denkzwang - die Unvermeidlichkeit, das Dings so zu denken und nicht anders (sofern es immerhin gedacht werden soll) - dem sinnlichen Gefühl gleichgestellt hat, könnte er uns das Gesetz der Verdinglichung, den dogmatischen Hang, den "dialektischen Schein" aus der Natur des diskursiven Denkens selbst ableiten: Nichts, was nicht in einem Gefühl gründet, ist real, nämlich anschaubar; real, weil anschaubar, ist, was in einem Gefühl gründet.

Kein Wunder also, dass uns Begriffe, die uns doch einem Denkzwang unterwerfen und die nur so und nicht anders gedacht werden können, wie Dinge vorkommen. Wie Dinge zweiter Ordnung, wenn man den Denkzwang als ein Gefühl zweiter Ordnung ansieht, aber wie Dinge eben doch. 


5. 8. 17


Nachtrag. So wie ich meine Freiheit anschaulich erlebe, sobald ich zu den Zumutungen der Dinge nein sage, fühle ich die Realität der Dinge, indem sie meiner Freiheit... nein sagen. Freiheit und Dingheit sind Wechsel- begriffe, es kommt die eine in meine Vorstellung nicht ohne die andere hinein. Sie verbürgen beide einander ihre Wirklichkeit, doch begreiflicher werden sie mir dadurch nicht.




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